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VG Ansbach, 11.08.2009 - AN 3 K 09.00558 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Allgemeines Wohngebiet; großflächige Werbetafel; nichtstörender Gewerbebetrieb (bejaht); Ermessen; Werbeanlagensatzung; erhebliche Beeinträchtigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91
Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage
Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2009 - AN 3 K 09.00558
Vorliegend käme allenfalls eine ausnahmsweise Zulassung gemäß §§ 34 Abs. 2 2. Halbsatz, 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in Betracht, da das Vorhaben, das als Außenwerbung der Fremdwerbung zu dienen bestimmt ist, als selbständige Werbeanlage bauplanungsrechtlich wie ein Gewerbebetrieb zu behandeln ist (vgl. BVerwGE 91, 234 [239]).
- VG Berlin, 12.12.2019 - 13 K 296.17
Baugenehmigung: Änderung einer hinterleuchteten Mega-Light-Werbeanlage in eine …
Ein Gewerbebetrieb wird als nicht störend eingestuft, wenn seine Auswirkungen das gebietsadäquate Maß akzeptabler Störungen nicht überschreiten (VG Arnsberg, Urteil vom 11. August 2009 - VG AN 3 K 09.00558 - juris Rn. 21ff).